Mit der zunehmenden Industrialisierung ist der Umwelt- und somit auch der Klimaschutz in den Fokus des allgemeinen öffentlichen, wirtschaftlichen und weltpolitischen Interesses getreten. Die Verschmutzung der Umwelt durch anthropogene Austräge (Emissionen), ob flüssig, fest oder gasförmig belasten die Umwelt und das Klima und machen auch vor Ländergrenzen keinen Halt. Während die Gesetzgebung der einzelnen Länder die rechtlichen Grundlagen für Emissionen und Immissionen des jeweiligen Landes festlegt. Wird im Kyoto-Protokoll (Welt-Klimakonferenz) eine Obergrenze für die globalen zulässigen Treibhausgasausträge festgeschrieben. Was sich besonders auf den Einsatz kohlenstoffhaltiger Ausgangsmaterialen und der damit verbundenen Kohlendioxidemission auswirkt.
Durch politische Entscheidungen werden die Emissionsobergrenzen für ein konkretes Gebiet (Region, Staat oder übergreifend) und für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Umweltzertifikate – Certified Emission Reductions (CER) werden entsprechend diesen festgelegte Obergrenzen, und unter Aufteilung des vorhanden Emissionsbudgets, ausgegeben und stammen aus sogenannten CDM-Projekten (Clean Development Mechanism). Sie berechtigen die Unternehmen zur Emission einer genau definierten Menge eines Schadstoffes, in einem konkreten Gebiet und über einen definierten Zeitraum (1 Jahr).
Neben der Zuordnung des Unternehmens zur zukünftigen CO2-Reduktionspflichten werden Rahmenbedingungen festgelegt, die die Ausgangsposition eines Unternehmens im Emissionshandel beschreiben. Hier entscheidet sich, ob das Unternehmen Käufer oder Verkäufer von Emissionsrechten(-Zertifikaten) sein wird. Auch bei strategischen Entscheidungen und bevorstehenden Investitionen müssen die verbindlichen Emissionsvorgaben einbezogen werden, um Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Chancen optimal zu nutzen. Seit 2005 sind die europäischen (EU) Unternehmen verpflichtet, entsprechend ihrem CO2 Ausstoß zertifizierte Berichte bis zum 31.03. eines jeden Jahres über den tatsächlichen Ausstoß des Vorjahres zu erstellen und bis zum 30.04. eines jeden Jahres die entsprechende Anzahl an Emissionsberechtigungen abzugeben.
Die Differenz zwischen verfügbaren und tatsächlich gebrauchten Emissionsrechten wird ermittelt. Wird weniger CO2 ausgestoßen als die Berechtigungen ausweist, kann dieses Guthaben an Berechtigungen in das nächste Jahr übertragen oder an andere Unternehmen, mit weniger günstigen Emissionsbilanzen, verkauft werden. Weiterhin sind die Unternehmen, die mehr CO2 ausgestoßen haben, als ihnen in der Berechtigung zugestanden wurde, verpflichtet, das Defizit durch Zukauf von Emissionsberechtigungen auszugleichen. Erfolgt der Zukauf nicht bis zum 30.04. nach dem vorangegangenen Berichtsjahr, sind Strafzahlungen in Höhe von 100,00 EUR pro Tonne ausgestoßenes CO2 zu leisten. Mit dem gezielten Ver- und Zukauf von Emissionsberechtigungen (Emissionsrechte – Certified Emission Reductions (CER) können nicht nur Unternehmen, sondern auch ganze Regionen ihre Energiebilanz ausgleichen.
In der Compliance in Deutschland können CER gemäß ZuG bis zu 22% der für die II. Handelsperiode (2008-2012) zugeteilten Emissionserlaubnisse betragen und somit anteilig zur Verpflichtungserfüllung abgegeben werden. Dies kann auch noch in der III. Handelsperiode (2013-2020) geschehen, insofern das Kontingent noch nicht ausgeschöpft wurde.
Für Neuanlagen ab 2013 gilt, dass diese in Deutschland generell 4,5% ihrer abzugebenden Emissionsrechte in CERs abgeben dürfen. Ab 30.04.2013 dürfen jedoch nur noch besondere CERs Verwendung finden.

Der Gesetzgeber erlaubt CO2 - handelspflichtigen Anlagenbetreibern Gewinne durch den Tausch von EUA in CER oder ERU. Wir sagen Ihnen, wie,
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